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Abfallrecht - Basiskurs Anzeige- und Erlaubnisverordnung - Erstschulung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Beförderungserlaubnis (alt:Transportgenehmigung) der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt sind hiervon freigestellt, wenn sie nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind. Gefährliche Abfälle zur Verwertung unterliegen bei gewerbsmäßiger Einsammlung oder Beförderung ebenfalls der Erlaubnispflicht. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Beförderungserlaubnis, ist sachkundiges Leitungspersonal im Betrieb. Zum Nachweis der Sachkunde gehört der Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs.

  • Seminarinhalte - Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten Kreislaufwirtschaftsgesetz - Sonstiges Umweltrecht: - Auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangene Rechtsverordnungen - Abfallverbringung - Abfallwirtschaft: Landesrecht,

Abschluss: Beförderungserlaubnis: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie mit Bezug auf die behördliche Anerkennung der DEKRA Akademie..

Gültigkeit: 3 Jahre

Zielgruppe: - Leitungspersonal in Abfall-Transportbetrieben, Händler und Makler

Voraussetzungen: Die maßgebliche LAGA-Vollzugshilfe verlangt die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Grundlage: AbfAEV § 4 u, §5, Abs. 1

Je nach Stand der Anmeldungen kann es sein, dass der Kurs nach Frankfurt verlegt wird.

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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