Inhalt
Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb dient nicht nur der Qualitätssicherung im Betrieb und als Qualitätsnachweis gegenüber den Kunden. Sie bietet Unternehmern auch formale Vorteile wie den Wegfall der Beförderungserlaubnispflicht (alt:Transportgenehmigungspflicht). Eine Voraussetzung für die Zertifizierung ist der Nachweis der Fachkunde des Leitungspersonals. Diese Fachkunde besteht aus drei Komponenten: der einschlägigen Berufsausbildung und -erfahrung sowie dem Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs. Der Lehrgang schließt die Sachkunde nach AbfAEV mit ein!
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten - Sonstiges Umweltrecht - Straf- und Ordnungsrecht, Haftung - Nachweisführung (Verfahren, Abfallregister) - Transport (Inland, grenzüberschreitend), Güterkraftverkehr, Gefahrguttransport - Vermittlung (Makler, Händler) - Entsorgungsfachbetrieb (Anforderungen, Zertifizierung, Privilegierung) - Produktverantwortung - Abfalleigenschaften und Charakteristik, Abfallbewertung - Entsorgungsanlagen (Zulassung, Technik, Betrieb, Arbeits- und Umweltschutz) Die Mindestinhalte des Lehrgangs sind in einer einschlägigen LAGA-Vollzugshilfe festgelegt. Lehrgangsveranstalter werden auf dieser Grundlage von der zuständigen Behörde anerkannt.
Abschluss: Zertifkat der DEKRA Akademie mit Bezug auf die behördliche Anerkennung.
Gültigkeit: EfbV: 2 Jahre. AbfAEV 3 Jahre
Zielgruppe: Leitungspersonal im Entsorgungsfachbetrieb
Voraussetzungen: Die maßgebliche LAGA-Vollzugshilfe verlangt die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Grundlage(n): § 9 , § 11 Entsorgungsfachbetriebsverordnung EfbV;
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer