Inhalt
Voraussetzungen einer Ehescheidung: Standesamtliche Eheschließung, Trennungsjahr.Mit dem Ehescheidungsverfahren verbundfähige Folgesachen: Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt für die Zeit nach rechtskräftiger Ehescheidung, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Kindesumgang, Hausratsteilung.Von Amts wegen mit dem Ehescheidungsverfahren verbundene Folgesache: VersorgungsausgleichMöglichkeit des Abschlusses eines notariellen Ehevertrages/ notariellen ScheidungsfolgenvereinbarungAnwaltszwang besteht zumindest für den Antragsteller/ Antragstellerin für das Scheidungsverfahren.Kosten werden für Gericht und Anwalt nach Gegenstandswert berechnet: Für das Ehescheidungsverfahren beläuft sich der Gegenstandswert auf die Summe des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten.