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Gruppensupervision für KiTa-Leitungen und Stellvertretungen

Inhalt


Die heutige Elementarpädagogik ist von einer ungeheuren Dynamik gekennzeichnet. In Mitten dieser Dynamik stehen die Leitungskräfte von Kindertagesstätten. Von den Leitungskräften wird erwartet, ihre Einrichtung als Bildungsort zu etablieren. Die Gestaltung und Weiterentwicklung förderlicher Rahmenbedingungen und Organisationsstrukturen für die pädagogische Arbeit mit Kindern und ihren Familien gelten als grundlegende Anforderungen an die Leitung. Zu ihrem Aufgabenspektrum gehören unter anderem:

> Anpassung und Weiterentwicklung des Angebotsprofils
> Personalführung und Personalentwicklung
> Arbeitsorganisation
> Zusammenarbeit mit Familien
> Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Grundschule
> Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation

Supervision unterstützt Leitungskräfte bei ihren vielfältigen und komplexen Aufgaben. Sie begleitet Leitungen bei Veränderungsprozessen und dient der Qualitätsentwicklung.
Im Mittelpunkt der Supervision stehen Fragestellungen, die sich aus dem beschriebenen Aufgabenspektrum und dem beruflichen Alltag der Leitungen ergeben.

Dieses Angebot ist eine Fortführung der Fortbildung, die durch das frühere Landesprogramm mitfinanziert wurde.


Zielgruppe: andere Adressatengruppen

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
21.01.25 - 25.11.25 09:00 - 12:00 Uhr Vormittags
Di.
kostenlos Lazarettstraße 40
76829 Landau

max. 10 Teilnehmer

KVHS SÜW/KMS/Medienzentrum, 1. OG, Yoga-Raum

Referent/in: Systemische Hilfen GbR Dominik Heid

Treffen: 10

Weitere Infos vom Anbieter

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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