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Hochvoltsysteme - Teil 1 HV eigensichere Systeme

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Bedeutung und Einfluss der Elektromobilität auf die Betriebe des KfzGewerbes.

Im Zusammenhang mit der Elektromobilität sind aus Sicht des KfzGewerbes folgende Fahrzeugbauarten/Antriebssysteme (HochvoltFahrzeuge/Systeme) zu verstehen:

Hybridfahrzeuge (Hybridelektrofahrzeuge)
Reine Elektrofahrzeuge
Brennstoffzellenfahrzeuge

Dieser Kurs bietet Ihnen folgende Inhalte:

Fachverantwortung
elektrische Gefährdung und erste Hilfe
Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmungen und Störlichtbögen
Sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach BVG A3 und VDE 0105100
HV Konzepte und Fahrzeugtechnik
Allgemeines praktisches Vorgehen (praktische Anwendung der elektronischen Sicherheitsregeln)

Sie erhalten ein Zertifikat der Akademie des Deutschen KFZ-Gewerbes (TAK).

Anmeldeschluss: 06.02.2020

Anmeldung bei Petra Langer
Telefon: 0621 53824-14
Telefax: 0621 53824-40
Email: planger@hwk-pfalz.de

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 5 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
11.03.19 - 12.03.19 08:30 - 16:00 Uhr Ganztägig
Mo. und Di.
370  Karlsbader Str. 2
67065 Ludwigshafen am Rhein

Montag - Dienstag, 8.00 - 15.30 Uhr

weitere Infos.­.­.­

13.03.19 - 14.03.19 08:00 - 15:30 Uhr Ganztägig
Mi. und Do.
370  s.o.

Mittwoch bis Donnerstag, 8.00 - 15.30 Uhr

weitere Infos.­.­.­

29.10.19 - 30.10.19 08:00 - 15:30 Uhr Ganztägig
Di. und Mi.
370  s.o.

Dienstag bis Mittwoch, 8.00 - 15.30 Uhr

weitere Infos.­.­.­

27.02.20 - 28.02.20 08:00 - 15:30 Uhr Ganztägig
Do. und Fr.
410  s.o.

Do + Fr, 8.00 - 15.30 Uhr

weitere Infos.­.­.­

27.10.20 - 28.10.20 08:00 - 15:30 Uhr Ganztägig
Di. und Mi.
410  s.o.

Di + Mi, 8.00 - 15.30 Uhr

weitere Infos.­.­.­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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