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Sicherheitsbeauftragte/-r

Inhalt

Ein Grundlehrgang nach § 22 SGB VII und DGUV 1 ist eine wichtige Schulung für alle Beschäftigten in Unternehmen, die beruflich mit Unfallverhütung und Arbeitssicherheit zu tun haben. Der Lehrgang vermittelt das notwendige Wissen, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und im Notfall richtig zu handeln.
Im Fokus des Grundlehrgangs stehen die rechtlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit sowie die praktische Anwendung von Unfallverhütungsmaßnahmen. Die Teilnehmer lernen, wie sie Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen und bewerten, wie sie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen und wie sie in Notfällen richtig reagieren.
Der Grundlehrgang nach Sicherheitsbeauftragter ist eine wichtige Voraussetzung für viele Tätigkeiten im Bereich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Er dient als Basis für weitere Qualifikationen und Fortbildungen und ist eine wichtige Grundlage für den beruflichen Erfolg.
Unser Lehrgang wird von erfahrenen Experten geleitet und vermittelt das notwendige Wissen praxisnah und verständlich.
Melden Sie sich jetzt für unseren Grundlehrgang an und investieren Sie in die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens!- Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsschutzes

  • Organisation des Arbeitschutzes im Unternehmen
  • Vorschriften und Regelwerke
  • Gefahrenquellen erkennen
  • Unfalluntersuchung und Ursachenermittlung
  • Erste Hilfe/Gesundheitsschutz
    Voraussetzung: keine

    Ansprechpartner: Yvonne Busch
    Telefon: +49.2631.917712
    Fax: +49.2631.917749
    Email: busch@ihk-akademie-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung
Sonstiges Merkmal
Sicherheitsbeauftragte/r

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
05.09.24 - 06.09.24 09:00 - 16:45 Uhr Ganztägig
Do. und Fr.
650 
Inkl. Unterlagen und Verpflegung
Andernacher Straße 17
56564 Neuwied

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 4

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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