Inhalt
Nach den letzten höchstrichterlichen Entscheidungen zur Zulässigkeit der Zwangsmaßnahmen kamen die Regelungen für Zwangsmedikation und freiheitsentziehende Maßnahmen noch einmal auf den Prüfstand des Gesetzgebers. Daraus ergaben sich sowohl für das PsychKG als auch für das Maßregelvollzugsgesetz neue gesetzliche Regelungen. Aber auch unabhängig davon erfordern die Anordnung, die Durchführung und die Begleitung von Zwangsmaßnahmen im Einzelfall schwierige Abwägungsentscheidungen. In der Gemengelage zwischen (vermutlichem) Patienteninteresse, Sicherheitsbedürfnis, Gesetz und Betreuerwunsch ist ein Weg zu finden, der mit dem ärztlichen Heilauftrag und der ärztlichen Verantwortung konform geht und vom gesamten Behandlungsteam getragen werden kann. In dieser zweistündigen Veranstaltung werden die rechtlichen Grundlagen praxisnah vermittelt. Dabei soll es auch Raum für die Diskussion von Einzelfällen geben.
Die Akkreditierung der Veranstaltung ist bei der BÄK beantragt.