Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 20.688 Weiterbildungskursen von 617 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Forensische Pflege - Anforderungen nach Änderungen des Maßregelvollzugsgesetzes

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die öffentliche Meinung über die Behandlung und Sicherung psychisch kranker Straftäter ist einem ständigen Wandel unterworfen. Phasen von Verständnis, liberaler Rechtsprechung und zügiger Wiedereingliederung in die Gesellschaft wechseln sich ab mit dem Ruf nach Schutz der Bevölkerung, Wegsperren und Stigmatisierung psychisch kranker Straftäter.
Die Unterbringungsvoraussetzungen nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus wurden im Jahr 2016 enger gefasst. Hinsichtlich der Dauer der Unterbringung hat der Gesetzgeber den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz konkretisiert. Dies hat zur Folge, dass psychisch kranke Straftäter, in Abhängigkeit von der Straftat und der Gefährlichkeitsprognose, früher aus dem Maßregelvollzug entlassen werden müssen. Für den Behandlungsauftrag bedeutet dies, dass die Patienten frühzeitig auf die Entlassung auf Verhältnismäßigkeit vorbereitet werden müssen. Wie forensische Pflege adäquat auf diese Veränderungen reagieren kann, wird in dieser Veranstaltung thematisiert.

Die Akkreditierung der Veranstaltung ist bei der RbP-Registrierung beruflich Pflegender GmbH beantragt.

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
21.10.19 09:00 - 18:00 Uhr Ganztägig
Mo.
184  Vulkanstraße 58
56626 Andernach

max. 16 Teilnehmer

Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach

1 Tag

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren