Inhalt
Die öffentliche Meinung über die Behandlung und Sicherung psychisch kranker Straftäter ist einem ständigen Wandel unterworfen. Phasen von Verständnis, liberaler Rechtsprechung und zügiger Wiedereingliederung in die Gesellschaft wechseln sich ab mit dem Ruf nach Schutz der Bevölkerung, Wegsperren und Stigmatisierung psychisch kranker Straftäter.
Die Unterbringungsvoraussetzungen nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus wurden im Jahr 2016 enger gefasst. Hinsichtlich der Dauer der Unterbringung hat der Gesetzgeber den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz konkretisiert. Dies hat zur Folge, dass psychisch kranke Straftäter, in Abhängigkeit von der Straftat und der Gefährlichkeitsprognose, früher aus dem Maßregelvollzug entlassen werden müssen. Für den Behandlungsauftrag bedeutet dies, dass die Patienten frühzeitig auf die Entlassung auf Verhältnismäßigkeit vorbereitet werden müssen. Wie forensische Pflege adäquat auf diese Veränderungen reagieren kann, wird in dieser Veranstaltung thematisiert.
Die Akkreditierung der Veranstaltung ist bei der RbP-Registrierung beruflich Pflegender GmbH beantragt.