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Sicherheitsfachkraft - Vorbereitung auf die IHK Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Der Bedarf an privaten Sicherheitskräften ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Voraussetzung zur Ausübung einer Tätigkeit im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, ist das erfolgreiche Absolvieren der IHK Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO.

Grundlagen Sicherheit - Berufsorientierung/Eignungsfeststellung - Unterrichtung gem. § 34 a GewO (durch die IHK) Sachkunde Sicherheit - Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO - Erste Hilfe - buchbar nur in Zusammenhang mit anderen Modulen, die zeitlich überwiegen - Aufbaukurs Deeskalationstechniken - Unterweisung Brandschutz Berufsübergreifende Themen - Kunden- und Serviceorientierung - Umgang mit ausländischen Gästen - Telefontraining - Zahlungsverkehr - Grundlagen Vertragsrecht Hotelservice - Grundlagen Hotelgewerbe - Buchungssystem Fidelio - Business English Hotel Matters

Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie; ggf. Sachkundeprüfung §34a GewO (IHK)

Zielgruppe: Personen, die eine berufliche Zukunft im Sicherheitsgewerbe (z. B. Sicherheitsfachkraft im Bewachungsgewerbe, Night Service Agent, Flughafensicherheit) anstreben.

Voraussetzungen: Allgemeinbildung: Sozialkompetenzen Berufsausbildung: nicht erforderlich Berufspraxis: nicht erforderlich Ausnahmeregelung: Sonstige Bed.: Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, Behördliches Führungszeugnis ohne Eintrag

Grundlage: Unterrichtung und Sachkundeprüfung erfolgen gem. § 34 a GewO durch die IHK

Mindestteilnehmerzahl: 1

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Zertifikat
Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe § 34a GewO (Bewachungsverordnung)
Sonstiges Merkmal
Fachkraft - Sicherheitsfachkraft im Verkehrswesen [privatrechtlich]
Sachkundenachweis

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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