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Schubmaststapler bedienen - Ausbildung für Fahrpersonal Stufe 2

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Zielgruppe: Alle Mitarbeiter*, die innerhalb der Transportkette mit einem Schubmaststapler arbeiten.

Voraussetzungen: Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Führen von Schubmaststaplern erlangt wird, ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperlichen Eignu

Grundlage:DGUV Vorschrift 68 / DGUV Grundsatz 308-001

Gültigkeit:Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet.

Eine hohe Anzahl von Arbeitsunfällen mit Beteiligung von Staplern und die steigende Geschwindigkeit der Warenbewegungen erfordern optimal ausgebildetes Personal. Die DEKRA Akademie vermittelt Ihnen praxisorientiert alle erforderlichen Kenntnisse für die sichere Bedienung von Schubmaststaplern in Ihrem Arbeitsalltag.

  • Rechtliche Grundlagen - Aufbau, Funktion und Betrieb von Schubmaststaplern - Standsicherheit - Regelmäßige Prüfungen - Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001 - Theoretische und praktische Prüfung

Mindestteilnehmerzahl: 6

Zertifikat
Schubmaststaplerfahrer/in

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
08.04.24 - 09.04.24 321  Frankenthaler Str. 56
67059 Ludwigshafen

max. 12 Teilnehmer

Kursort: DEKRA Akademie GmbH Ludwigshafen
Terminhinweis:
2 Tage
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

08.07.24 - 09.07.24 321  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Kursort: DEKRA Akademie GmbH Ludwigshafen
Terminhinweis:
2 Tage
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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