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Hygienebeauftragter - Auffrischung für Pflegekräfte/ Hygienefachkräfte

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Stationäre Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste sowie Krankenhäuser sind verpflichtet, ihre Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse zu erbringen. So ist auch das Hygienefachpersonal nach § 12 der bayerischen Landeshygieneverordnung verpflichtet, mindestens im Abstand von zwei Jahren an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen der Infektionshygiene teilzunehmen. Dem Fachpersonal muss hierfür Gelegenheit zur Teilnahme an den für sie bestimmten Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Infektionshygiene gegeben werden. Ziel des Seminars ist, dass Sie mit den für Ihre Beauftragung neusten Richtlinien und Anforderungen vertraut werden. Sie erhalten konkrete Hinweise für eine effiziente Umsetzung von Hygienestandards und profitieren von dem persönlichen Austausch im Fachkollegenkreis.

  • Aktualisierte gesetzliche Vorgaben zum Hygienemanagement - Effiziente Organisation der Hygiene - Mikrobiologische Qualitätskontrollen - Wann prüfe ich was wie oft? - Hygienemaßnahmen bei infektiösen Patienten/ Bewohnern - Personelle und organisatorische Anforderungen gem. RKI-Richtlinie - Überwachung der erstellten Hygiene- und Desinfektionspläne - Kommunikation für Hygienebeauftragte - Fragen/ Erfahrungsaustausch aus der Praxis für die Praxis

Abschluss: Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie 'Pflichtfortbildung für Hygienebeauftragte in der Pflege/ Hygienefachkräfte' Für die Teilnahme erhalten Sie 10 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender.

Gültig: 2 Jahre

Zielgruppe: - Hygienefachkräfte - Hygienebeauftragte in der Pflege - Altenpfleger* - Gesundheits- und Krankenpfleger - Heilerziehungspfleger

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Möglichst Grundlagenschulung 40-Std. Wochenkurs für Hygienebeauftragte

Rechtliche Grundlage: - § 12 MedHygV (Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen Bayern) in Verbindung mit § 23 IfsG (Infektionsschutzgesetz) - KRINKO/RKI-Empfehlung 'Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomial

Sonstiges Merkmal
Hygienebeauftragte/r

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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