Inhalt
Für alle Fahrerlaubnisinhaber* der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder D, die die diese beruflich nutzen oder nutzen möchten, besteht die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung in Form von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren. Diese dürfen in sog. Modulen á 7 Stunden absolviert werden. Die Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers ist bereits seit dem 01.05.2006 in Neufahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie in Bussen mit mehr als neun Sitzen vorgeschrieben. Der richtige Umgang damit und das Wissen über Lenk- und Ruheiten in Kombination mit den Arbeitszeitregelungen erfordert eine ständige Auseinandersetzung mit diesem Thema, das einen Schwerpunkt in diesem Seminar darstellt. In diesem Seminar erläutern wir Ihnen die Rechtsgrundlagen für den Einsatz des digitalen Fahrtenschreibers.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie den Nachweis der Kenntnisbereiche 2.1, 2.2, 3.2 gem. Anlage 1 BKrFQV. - Sozialvorschriften und digitales Kontrollgerät - Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer - Mobilitätseingeschränkte Personen
Abschluss: Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an den gesetzlich vorgeschriebenen 7 Zeitstunden teilnehmen, erhält er für dieses Modul keine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.
Gültigkeit: Innerhalb von 5 Jahren ist die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul in Kombination mit den Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer* im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Voraussetzungen: Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE.
Grundlage: Mit dem 'Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr', dem sogenannten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der dazugehörigen Berufskraftfahrer-Qualifika
Je nach Stand der Anmeldungen kann es sein, dass der Kurs nach Frankfurt verlegt wird.
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Abschlussart
- Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)