Inhalt
Unternehmer* sind durch die Berufsgenossenschaften verpflichtet, ihre Mitarbeiter über auftretende Gefahren und Möglichkeiten der Unfallverhütung mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Speziell im Elektrobereich kann eine Vielzahl von Gefahren auftreten. Diese sind dem Einzelnen natürlich bekannt. Durch Routine und Termindruck kann die Berücksichtigung von Gefahren schnell in den Hintergrund gedrängt werden und es können Unfälle geschehen. Somit sollte die Verpflichtung durch die Berufsgenossenschaften nicht nur als leidiges Übel gesehen werden, sondern als Vorbeugungsmaßnahme zur Vermeidung potenzieller Unfälle. Durch umsichtiges und sicherheitsgerechtes Verhalten im Arbeitsalltag bleibt die Gesundheit der Mitarbeiter erhalten.
- Grundlagen - Einführung in die Normen - DIN VDE 0105 - Teil 100 - Zuständigkeit in der Elektrotechnik - Sicheres Arbeiten - Tätigkeitsbereiche - Präventive Maßnahmen - Brandschutz in elektrischen Anlagen - Leitungsschutzschalter - Personenschutzschalter
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit: Die Unterweisung muss einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.
Zielgruppe: Alle Personen, die im Bereich Elektrotechnik beschäftigt sind bzw. Tätigkeiten ausüben.
Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an Ausbildungen zur Elektrofachkraft bzw. Elektrotechnischen unterwiesenen Person.
Grundlage: DGUV Vorschrift 1 (BGV A1 § 4.1)
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Zertifikat
- Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)