Inhalt
Werden Sie anerkannte Elektrofachkraft! Sie sind Mitarbeiter/-in im gewerblich-technischen Bereich und möchten als Elektrofachkraft anerkannt werden? Durch den Abschluss als Elektrofachkraft der Industrie, können Sie eine Qualifikation als Elektrofachkraft nach DGUV-Vorschrift 3 erlangen und elektrische Arbeiten im industriellen Bereich übernehmen. Voraussetzungen sind i.d.R. eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem industriell-technischen Beruf und eine augenärztliche Untersuchung auf eine mögliche Rot-Grün-Farbschwäche.Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz
- Arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften
- Unfallverhütungsvorschriften
- Allgemeine Elektrotechnik
- Elektrische Schutzmaßnahmen
Funktions- und Schaltungsanalyse
- Elektrotechnische Zusammenhänge verstehen
- Schaltungsunterlagen erstellen und auswerten
- Mess- und Prüfverfahren
- Steuerungsprogramme interpretieren und ändern
- Fehlersuche und elektrische Schutzmaßnahmen anwenden
Arbeitsauftrag
- Arbeitsaufträge analysieren
- Aufträge durchführen
- Dokumentation und Nachweise
Voraussetzung: In der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten industriell-technischen Beruf und eine augenärztliche Untersuchung auf eine mögliche Rot-Grün-Farbschwäche.
Ansprechpartner: Edeltraud Lindenstrauss
Telefon: +49.2631.917716
Fax: +49.2631.917749
Email: lindenstrauss@ihk-akademie-koblenz.de
IHK-Abschlussprüfung
Art: Fortbildung/Qualifizierung