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Geprüfte Elektrofachkraft in der Industrie

Inhalt

Werden Sie anerkannte Elektrofachkraft! Sie sind Mitarbeiter/-in im gewerblich-technischen Bereich und möchten als Elektrofachkraft anerkannt werden? Durch den Abschluss als Elektrofachkraft der Industrie, können Sie eine Qualifikation als Elektrofachkraft nach DGUV-Vorschrift 3 erlangen und elektrische Arbeiten im industriellen Bereich übernehmen. Voraussetzungen sind i.d.R. eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem industriell-technischen Beruf und eine augenärztliche Untersuchung auf eine mögliche Rot-Grün-Farbschwäche.Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz

  • Arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Allgemeine Elektrotechnik
  • Elektrische Schutzmaßnahmen

Funktions- und Schaltungsanalyse

  • Elektrotechnische Zusammenhänge verstehen
  • Schaltungsunterlagen erstellen und auswerten
  • Mess- und Prüfverfahren
  • Steuerungsprogramme interpretieren und ändern
  • Fehlersuche und elektrische Schutzmaßnahmen anwenden

Arbeitsauftrag

  • Arbeitsaufträge analysieren
  • Aufträge durchführen
  • Dokumentation und Nachweise
    Voraussetzung: In der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten industriell-technischen Beruf und eine augenärztliche Untersuchung auf eine mögliche Rot-Grün-Farbschwäche.

    Ansprechpartner: Edeltraud Lindenstrauss
    Telefon: +49.2631.917716
    Fax: +49.2631.917749
    Email: lindenstrauss@ihk-akademie-koblenz.de

    IHK-Abschlussprüfung

    Art: Fortbildung/Qualifizierung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
30.06.25 - 14.11.25 07:30 - 15:30 Uhr Ganztägig
Mo. und Fr.
4710 
Der Lehrgang findet in in zwei Vollzeitblöcken im Juli und September am Campus Neuwied statt. Unterrichtszeiten: montags bis donnerstags 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr und 2 Wochenblöcke im November als Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Andernacher Straße 17
56564 Neuwied

max. 11 Teilnehmer

Dauer: mehr als 3 Monate bis 6 Monate

Mindestteilnehmer: 6

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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