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Notfall- und Krisenmanagement in lebensmittelverarbeitenden Betrieben

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Das Seminar beinhaltet die jährliche Belehrung nach §4 der LMHV sowie die Folgeschulung nach IFSG

Unternehmen, die einen Notfallplan entwickelt haben, sind auf Krisensituationen gut vorbereitet. Besonders Betriebe der Lebensmittelindustrie stellen eine Risikogruppe dar. Wer Lebensmittel verarbeitet, weiß um die Gefahren. Für Unternehmen bedeutet dies mindestens einen wirtschaftlichen Schaden. Darüber hinaus können Verantwortliche aber auch haftbar gemacht werden.

Seminarmethoden und -technik:

Vortrag, handlungsorientiertes Lernen, Diskussion, Fallbeispiel - Erkennen einer möglichen Krise, Lernen aus vergangenen Krisen

  • Vorbeugende und vorbereitende Maßnahmen
  • Vorboten einer Krise erkennen
  • Produktbeobachtung mit Risikoabschätzung und Ableitung von Maßnahmen
  • Verhalten der Verbraucher / Verhalten der Mitarbeiter
    Voraussetzung: keine

    Ansprechpartner: Duygu Yildiz
    Telefon: +49.261.3048943
    Fax: +49.261.3048936
    Email: yildiz@gbz-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

    Art: Fortbildung/Qualifizierung

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 4 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
21.10.19 - 22.10.19 08:00 - 15:30 Uhr Ganztägig
Mo. und Di.
380 
350,00 Euro (VKK/VDAB Mitglieder)
Hohenfelder Str. 12
56068 Koblenz

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 8

22.10.19 - 23.10.19 09:00 - 16:30 Uhr Ganztägig
Di. und Mi.
380 
350,00 Euro (VKK/VDAB Mitglieder)
s.o.

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 8

29.09.20 - 30.09.20 09:00 - 16:30 Uhr Ganztägig
Di. und Mi.
s.o.
380 
350,00 Euro (VKK/VDAB Mitglieder)
s.o.

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 8

27.09.24 09:00 - 16:30 Uhr Ganztägig
Fr.
250 
VKK Mitglieder erhalten dieses Seminar zum Preis von 190 Euro
s.o.

max. 18 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 10

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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