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Umgang mit schwierigen und leistungsschwachen Mitarbeitern

Inhalt

Unzureichende Leistungen von Mitarbeitern müssen nicht tatenlos hingenommen werden. Hierbei ist jedoch eine differenzierte, sorgfältige und vor allem auch praktikable Vorgehensweise gefordert. Auch gilt es, den "Betreuungsaufwand" von schwierigen und leistungsschwachen Mitarbeitern in Grenzen zu halten.

In diesem Seminar erfahren Sie, welche Alternativen und Maßnahmen außerhalb arbeitsrechtlicher Betrachtungen sinnvoll und möglich sind. Von daher sind arbeitsrechtliche Vorkenntnisse nicht erforderlich.- Klärung der Problemstellung

  • Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
  • Kennzeichen schwieriger und leistungsschwacher Mitarbeiter
  • Unterforderung / Überforderung erkennen und mindern
  • Ursachenbetrachtung der mangelhaften Einsatz- und Leistungsfähigkeit
  • Identifizierung des Personenkreises in der betrieblichen Praxis
  • Optionen für den Umgang
  • Mitarbeiterbezogene Maßnahmen
  • Lösungsorientierte Gesprächsführung
  • Prozessbeschreibung und Checklisten für die praktische Vorgehensweise

    Ansprechpartner: Kathleen Zinselmeier
    Telefon: +49.261.3047177
    Fax: +49.261.3047123
    Email: zinselmeier@ihk-akademie-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

    Art: Fortbildung/Qualifizierung

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
25.04.24 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Do.
425  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

29.10.24 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Di.
425  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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