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Exporttechnik 3 - Praktische Übungen in der Erstellung kompletter Versanddokumente und Zollanmeldungen für EU und Drittländer

Inhalt

Bei der Abwicklung von Exportgeschäften wird eine weitaus größere Zahl unterschiedlicher Dokumente benötigt als im Inlandsgeschäft. Besonders für Einsteiger im Exportgeschäft ist es oft nicht ganz einfach den Überblick zu behalten.

Dieses Seminar vermittelt systematisch die Kenntnisse, die zur Abwicklung von Geschäften innerhalb des Binnenmarktes und bei Ausfuhren in Drittländer benötigt werden. Dabei wird besonderer Wert auf die Versanddokumente, Frachtbriefe und Zollanmeldungen gelegt, und an praktischen Fallbeispielen geübt.Exportdokumente - Bedeutung und Aufgabe

  • Ausfuhranmeldung (ATLAS) und Notfallverfahren
  • Handels- und Proformarechnung, Packliste
  • Pflichten des Verkäufers bezüglich Transportversicherung
  • Warenverkehrsbescheinigung (EUR.1) bzw. Ursprungserklärung
  • Ursprungszeugnis (UZ)
  • Bedeutung der Dokumente für den Importeur (Importvorschriften)
  • Speditionsauftrag
  • Transportdokument - Ausfuhrnachweis (Ausgangsvermerk)

Binnenmarkt

  • Intrastat-Meldung
  • Zusammenfassende Meldung (ZM)
  • Verbringungsnachweis (Gelangensbestätigung)
  • Pflichtbestandteile von Lieferantenerklärungen (LE)

Praktische Übungen

  • für EU-Länder
  • für Drittländer

    Ansprechpartner: Angela Rosenberg
    Telefon: +49.261.3047183
    Fax: +49.261.3047123
    Email: rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

    Art: Fortbildung/Qualifizierung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
07.11.24 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Do.
425  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 15 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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