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Mit Kind vom Studium in den Beruf

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Der Einstieg in die Arbeitswelt nach einem Studium ist immer etwas Besonderes und manchmal auch mit Hürden verbunden.
Besonders wenn Sie bereits im oder vor dem Studium ein oder mehrere Kinder bekommen haben stellen sich andere Fragen, die geklärt werden sollten.
Wie zum Beispiel: Wo finde ich familienfreundliche Arbeitgeber? Welche Arbeitszeitmodelle passen zu mir? Und wie vermarkte ich, dass ich eventuell wegen der Kinder länger studiert habe?

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Trier, Hanna Theresa Kunze, berät in Einzelgesprächen kostenfrei und unverbindlich im Career Service der Universität und Hochschule Trier.
Terminvereinbarung bitte über die Career Services, per Email an trier.bca@arbeitsagentur.de oder telefonisch: 0651 – 205 5301.

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
12.11.18
Mo.
kostenlos 54293 Trier

Veranstaltungsort:
Career Service der Universität Trier (Im Treff 7)

Terminvereinbarung:
Career Services
oder per Email an trier.bca@arbeitsagentur.de
oder telefonisch: 0651 – 205 5301

21.01.19
Mo.
s.o.
kostenlos s.o.

Veranstaltungsort:
Career Service der Universität Trier (Im Treff 7)

Terminvereinbarung:
Career Services
oder per Email an trier.bca@arbeitsagentur.de
oder telefonisch: 0651 – 205 5301

11.03.19
Mo.
s.o.
kostenlos s.o.

Veranstaltungsort:
Career Service der Universität Trier (Im Treff 7)

Terminvereinbarung:
Career Services
oder per Email an trier.bca@arbeitsagentur.de
oder telefonisch: 0651 – 205 5301

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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