Inhalt
Mit Wirkung zum 1. Juli 2018 erfolgte eine umfassende Änderung des Pauschalreiserechts,
die einen erheblichen Anpassungsaufwand für die Hotellerie / Gastronomie /
Tourismusbranche nach sich zieht.
Die Änderungen betreffen sowohl Reiseveranstalter als auch Reisevermittler.
Darüber hinaus hat das Reiserecht die neue Handlungsform des ?Vermittlers verbundener
Reiseleistungen? eingeführt.
Hier stellt sich bereits die Frage, wie die Tätigkeiten der unterschiedlichen
Tourismusorganisationen nach neuem Recht eingestuft werden.
Seminarinhalte:
? Welche Neuerungen kommen auf die unterschiedlichen Tourismusorganisationen zu?
? Wie sind diese in der täglichen Praxis umzusetzen?