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Neuerungen im Reiserecht

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Mit Wirkung zum 1. Juli 2018 erfolgte eine umfassende Änderung des Pauschalreiserechts,
die einen erheblichen Anpassungsaufwand für die Hotellerie / Gastronomie /
Tourismusbranche nach sich zieht.
Die Änderungen betreffen sowohl Reiseveranstalter als auch Reisevermittler.
Darüber hinaus hat das Reiserecht die neue Handlungsform des ?Vermittlers verbundener
Reiseleistungen? eingeführt.
Hier stellt sich bereits die Frage, wie die Tätigkeiten der unterschiedlichen
Tourismusorganisationen nach neuem Recht eingestuft werden.

Seminarinhalte:
? Welche Neuerungen kommen auf die unterschiedlichen Tourismusorganisationen zu?
? Wie sind diese in der täglichen Praxis umzusetzen?

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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