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Wer vertritt meinen Willen, wenn sich niemand für diese Aufgabe findet?
Mit der Betreuungsverfügung kann bereits im Vorfeld ein bindender Vorschlag für eine Person des Vertrauens gemacht werden. Diese Aufgabe kann auch ein Betreuer übernehmen, der vom Gericht dazu bestellt wird. Die rechtliche Betreuung soll Menschen unterstützen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können. Der Gesetzgeber möchte damit die Rechte der Betroffenen stärken. Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen soll dabei gewahrt bleiben, soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist.
Referent: Martin Schoeneberger, Diplomtheologe, Diplomsozialarbeiter (FH), SKFM Betreuungsverein Ludwigshafen
Dozent/in: Martin Schoeneberger, Dipl. Theol. Dipl. Soz. Arb.