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Genehmigungsfähig soll die Planung sein - diese Verpflichtung gehen Architekten gegenüber ihrem Auftraggeber ein! Die Einschätzung der bauplanungsrechtlichen Situation ist aber häufig schwieriger als vermutet. Zusätzlich engen bauordnungsrechtliche Regeln sowie örtliche Bauvorschriften die Entwurfsfreiheit ein.