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Die neue DIN V 18599 als öffentlich-rechtliche Nachweisregel für Wohngebäude

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Das künftige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die DIN V 18599 in der aktuellen Fassung als Nachweisregel für den Wohn- als auch Nichtwohnbau heranziehen. Für den Wohnungsbau sollen die Bilanznormen DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 im GEG zurückgezogen und durch den neuen Teil 12 der DIN V 18599 abgelöst werden.

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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