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Die neue DIN V 18599 als öffentlich-rechtliche Nachweisregel für Wohngebäude
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Inhalt
Das künftige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die DIN V 18599 in der aktuellen Fassung als Nachweisregel für den Wohn- als auch Nichtwohnbau heranziehen. Für den Wohnungsbau sollen die Bilanznormen DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 im GEG zurückgezogen und durch den neuen Teil 12 der DIN V 18599 abgelöst werden.
Anbieter
Anbieteradresse
Landesgeschäftsstelle der Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz, DE
Daniela Allgayer
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