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Einbürgerungstest

Inhalt

Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest werden Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen. Diese gelten als eine Einbürgerungsvoraussetzung im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Wer auf dem Prüfungsfragebogen mindestens 17 der 33 Fragen richtig beantwortet, hat den Test bestanden. In jedem Test sind drei Fragen enthalten, die sich auf das Bundesland beziehen, in dem man wohnt.

Die Anmeldung ist nur schriftlich und persönlich möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter kvhs-geschaeftsstelle@vhs-rpk.de.
Die Anmeldefrist beträgt vier Wochen vor einem Prüfungstermin. Die Gebühr von 25,00 Euro wird bei der Anmeldung erhoben.
Für die Anmeldung ist ein gültiges Personaldokument (Personalausweis, Pass etc.) erforderlich.
Nähere Informationen und online-Übungen sind unter www.bamf.de erhältlich.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0621 5909 3490.

Zielgruppe:
Ausländer/innen

Zertifikat
Einbürgerungstest i
Leben in Deutschland (PrüfO 9.4.13, Teilprüfung für das "Zertifikat Integrationskurs") i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
03.07.24 09:00 - 10:30 Uhr Vormittags
Mi.
25  Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen
D

max. 25 Teilnehmer

Kreishaus, Z. 155

Referent/in: Volha Baschnagel

Treffen: 1

Weitere Infos vom Anbieter

13.09.24 09:00 - 10:30 Uhr Vormittags
Fr.
25  s.o.

max. 25 Teilnehmer

Kreishaus, Z. 155

Referent/in: Volha Baschnagel

Treffen: 1

Weitere Infos vom Anbieter

06.11.24 09:00 - 10:30 Uhr Vormittags
Mi.
25  s.o.

max. 25 Teilnehmer

Kreishaus, Z. 155

Referent/in: Volha Baschnagel

Treffen: 1

Weitere Infos vom Anbieter

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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