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Betreuungskräfte-Qualifizierung nach §43b Abs. 3 SGB XI 5

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Betreuungskräfte sollen die betroffenen Pflegeheimbewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.
Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die betroffenen Heimbewohner zum Beispiel zu folgenden Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten:

  • Malen und Basteln, - handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten,
  • Kochen und Backen
  • Haustiere füttern und pflegen
  • Musik hören, Musizieren, Singen
  • Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern
  • Brett- und Kartenspiele
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Lesen und Vorlesen
  • Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe
  • Fotoalben anschauen,
  • Besuch von kulturellen Veranstaltungen

Die Betreuungskräfte sollen den Pflegeheimbewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln. Betreuungs- und Aktivierungsangebote sollen sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Heimbewohner unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie, ggf. einschließlich ihres Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen Kontext orientieren.
Zur Prävention einer drohenden oder einer bereits eingetretenen sozialen Isolation sind Gruppenaktivitäten für die Betreuung und Aktivierung das geeignete Instrument. Die persönliche Situation der Pflegeheimbewohner, z.B. Bettlägerigkeit und ihre konkrete sozial-emotionale Bedürfnislage kann aber auch eine Einzelbetreuung erfordern.
Die soziale Betreuung der Heimbewohner gehört zum Leistungsumfang der Pflegeheime.
§ 43b SGB XI ermöglicht es, die Betreuung und Aktivierung der betroffenen Pflegeheimbewohner in einem definierten Umfang quantitativ zu verbessern. Gleichzeitig ist es erforderlich, die Tätigkeit der zusätzlichen Betreuungskräfte eng mit der Arbeit der Pflegekräfte und des sonstigen Personals in den Pflegeheimen zu koordinieren, damit keine Versorgungsbrüche entstehen. Zu den Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte gehören auch die Hilfen, die bei der Durchführung ihrer Betreuungs- und Aktivierungstätigkeiten unaufschiebbar und unmittelbar erforderlich sind, wenn eine Pflegekraft nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
04.02.19 - 15.05.19 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mo. und Mi.
799 
Förderung möglich! 100% Bildungsgutschein, 50% QualiScheck, 50% Bildungsprämie,
DRK Bildungszentrum, Hauptstr. 7a
54568 Gerolstein

max. 20 Teilnehmer

www.bildungswerk.drk.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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