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Security Service Agent - mit Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B*

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Anforderungen im Bewachungsgewerbe steigen stetig, qualifiziertes Personal ist gefragter denn je. Eine fundierte Ausbildung und sofortige Einsatzbereitschaft sind gefragt. Qualifizierten Fachkräften bieten sich gute Berufsaussichten und attraktive Arbeitsplätze. In der Qualifizierung "Security Service Agent - mit Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B*" erwerben Sie das nötige Know-how, das Sie für die IHK Sachkundeprüfung § 34a GewO und am zukünftigen Arbeitsplatz im Bewachungsgewerbe benötigen. Unsere Qualifizierung erlaubt Ihnen einen flexiblen Lehrgangsbeginn unabhängig von der Teilnehmerzahl. Mit Unterstützung erfahrener Ausbilder** werden Sie optimal vorbereitet. Intgrativer Bestandteil der Qualifizierung ist der Erwerb die Fahrerlaubnis Klasse B, da diese für die Berufsausübung in vielen Fällen unabdingbar ist.

  • Allgemeine Rechtsgrundlagen - Eingriffsbefugnisse Rechtsgrundlagen - BG, Unfallverhütungsvorschriften - Grundzüge Sicherheitstechnik und Werkschutz - Situationsgerechtes Verhalten und Handeln / Umgang mit Menschen - Rechtsgrundlagen, Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung - Rechtsgrundlagen Strafrecht, Bundesdatenschutzgesetz - Erste-Hilfe-Ausbildung - Brandschutzhelfer - Prüfungsvorbereitung für die Sachkundeprüfung §34a GewO - Englisch - Grundlagen - Schlüsselqualifikationen: Lerntechniken, Arbeitsorganisation, Zeitmanagement - Textverarbeitung (Word Grundlagen) / Verfassen von Berichten - Erwerb der Fahrerlaubnis B in Theorie und Praxis*

Abschluss: Zertifikat "Security Service Agent" und Teilnahmebestätigung "Brandschutzhelfer" der DEKRA Akademie; Sachkundeprüfung §34a GewO (IHK), Fahrerlaubnis Klasse B

Gültig:

Zielgruppe: Arbeitsuchende Personen ohne Führerschein, die im Bereich des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes eine neue berufliche Zukunft anstreben.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre Ausreichende Deutschkenntnisse - mindestens Sprachniveau B1 Zuverlässigkeit - nachgewiesen durch ein aktuelles Führungszeugnis Körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Rechtliche Grundlage: Unterrichtung und Sachkundeprüfung erfolgen gem. § 34 a GewO

Sonstiges Merkmal
Führerschein (professionelle Fahrerlaubnis) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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