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Fachkraft für Lagerlogistik (IHK) - Vorbereitung auf die Externenprüfung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Qualifiziertes Personal in den unterschiedlichsten Bereichen wird auch in Zukunft nachgefragt. Die Logistik zählt zur boomenden Branche. Mit dem Nachweis eines von der IHK anerkannten Berufsabschlusses verbessern sich die persönlichen Berufsaussichten im jetzigen oder zukünftigen Job. Der Berufsabschluss zur Fachkraft für Lagerlogistik ermöglicht die Ausübung eines Berufs mit breit gestreuten Beschäftigungsmöglichkeiten in den Abteilungen Warentransport, Wareneingang, Warenausgang, Warenkontrolle und Kommissionierung in unterschiedlichsten Branchen (z.B. Spedition und Lagerei, Automobil- oder Elektroindustrie, Einzel-, Groß- und Außenhandel, Chemie oder Pharmazie).

  • Grundlagen des Wirtschaftens - Arbeits- und Sozialrecht für Lagerlogistikberufe - Wirtschaftsrecht kaufmännisch - Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz - Kundenorientiertes Verhalten - Fachrechnen 1+2 - Arbeitsorganisation in der Lagerlogistik - Kundenorientierte Kommunikation - Bewerbertraining - Logistische Prozesse - Kennzahlen ermitteln und auswerten - Einsatz von Arbeitsmitteln - Güter annehmen und kontrollieren - Güter lagern - Güter beschaffen - Güter bearbeiten - Güter im Betrieb transportieren - Güter kommissionieren - Güter verpacken - Touren planen - Güter verladen - Güter versenden - Prüfungsvorbereitung

Abschluss: Berufsabschluss "Fachkraft für Lagerlogistik" mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer

Gültig:

Zielgruppe: Personen mit umfangreichen praktischen Erfahrungen im Bereich der Lagerwirtschaft, die den Berufsabschluss nachholen möchten.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, mindestens 4 ,5 Jahre Berufspraxis m Bereich der Lager-Logistik Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis

Rechtliche Grundlage: Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie "mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist

Abschluss
Fachkraft - Lagerlogistik (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 26.07.04) i
Abschlussart
Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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