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Kenntnisvermittlung Schutz und Sicherheit

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Bewachungsbranche ist eine Branche, die von jeher ungelernten Kräften aus aller Welt Arbeitsmöglichkeiten bietet. Der Bedarf an Securitymitarbeitern* zeigt sich fast täglich in der Zeitung und dauerhaft in den diversen Jobbörsen. Durch das zunehmende Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung, in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen ist eine stabile Nachfrage nach Sicherheitskräften zu erwarten. Sicherheitsdienstmitarbeiter, die den Nachweis einer abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung mitbringen, werden bevorzugt eingestellt, weil sie alle Voraussetzungen mitbringen, um sie flexibel einsetzen zu können. In der Kenntnisvermittlung Schutz und Sicherheit erhalten Sie einen ersten Überblick über die durchzuführenden Arbeiten und Aufgaben im Bewachungsgewerbe.

  • Modul: Allgemeine Rechtsgrundlagen im Schutz- und Sicherheitsgewerbe
  • Modul: Rechtsgrundlagen für das Sicherheitsgewerbe Teil 1 (GewO, BewachV)
  • Modul: Rechtsgrundlagen für das Sicherheitsgewerbe Teil 2 (Strafrecht, BDSG)
  • Modul: Eingriffsbefugnisse: Rechtsgrundlagen für das Sicherheitsgewerbe
  • Modul: Berufsgenossenschaftliche Vorschriften im Sicherheitsgewerbe
  • Modul: Grundzüge Sicherheitstechnik, Aufgaben im Werkschutz
  • Modul: Berichts- und Meldewesen im Sicherheitsgewerbe
  • Modul: Vorbereitung auf die Prüfung nach §34a GeWO

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie und ggf. Sachkundenachweis §34a GewO (IHK)

Zielgruppe: Arbeitssuchende

Voraussetzungen: Allgemeinbildung: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Berufsausbildung: nicht erforderlich Berufspraxis: nicht erforderlich Ausnahmeregelung: Nach Absprache zwischen dem Kostenträger und Bildungsträger. Sonstige Bed.: Körperliche u

Grundlage: GewO §34a

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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