Inhalt
Vor allem im Außendienst fallen für zahlreiche Handwerksbetriebe und Industrieunternehmen elektrotechnische Arbeiten an, die im Zusammenhang mit dem eigenen Gewerk oder der eigenen Dienstleistung "nebenbei" erbracht werden müssen. Dies gilt beispielsweise für den Anschluss und die Inbetriebnahme von elektrischen Geräten bei Montage- und Installationsarbeiten oder den Austausch elektrischer Aggregate bei Instandsetzungsaufträgen. Der Einsatz einer ausgebildeten Elektrofachkraft ist in solchen Fällen eine häufig genutzte aber sicher auch die teuerste Möglichkeit. Nichtelektriker, die in Verbindung mit ihrem Handwerk elektrotechnische Arbeiten durchführen möchten, benötigen eine elektrotechnische Qualifizierung. Das ist in der Durchführungsbestimmung zur BGV A3, der BGG 944 und im Rahmen des § 7a der Handwerksordnung klar definiert. Wer unterwiesen ist, darf Elektroarbeiten von untergeordneter Bedeutung innerhalb eines nicht elektrotechnischen Gewerkes im Niederspannungsbereich (im freigeschalteten Zustand) durchführen.
- Grundlagen der Elektrotechnik, elektrische Größen, Ohmsches Gesetz - Gleichstrom, Wechselstrom, Drehstrom, Magnetismus, Induktion - Gerätesicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften - Wirkungen des elektrischen Stromes, Sicherheitsregeln - Persönliche Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile - Unfallverhütung bei Arbeiten an Betriebsmitteln - Prüfung der Schutzmaßnahmen - Erste Hilfe und Unfallmeldung - Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen - Leitungen und Kabel, deren Kennzeichnung, Auswahl und Verarbeitung - Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln - Abgrenzung der selbstständig durchzuführenden und der nicht erlaubten Arbeiten - Praktische Übungen zu den festgelegten Tätigkeiten
Abschluss: Zertifikat "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftl. u. praktisch).
Gültig: Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet.
Zielgruppe: Technisch interessierte Arbeitssuchende und Mitarbeiter aus Firmen
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: - Möglichst Hauptschulabschluss - Mindestalter 18 Jahre - Gesundheitliche Eignung - Berufsabschluss im technischen Bereich oder technisches Verständnis und elektrotechnische Grundkenntnisse
Rechtliche Grundlage: DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), der DGUV Grundsatz 303-001 (BGG 944) und im Rahmen des § 7a der Handwerksordnung
Mindestteilnehmerzahl: 6
- Zertifikat
- Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)