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Ausbildung zum/zur betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DEKRA)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Gerade im digitalen Zeitalter müssen sich Organisationen verstärkt mit den Themen Datenschutz und Datensicherheit befassen, um die Interessen von Geschäftspartnern, Kunden und Mitarbeitern im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu wahren. Mit diesen Daten muss nicht nur sorgsam umgegangen werden, diese müssen auch vor dem Verlust und dem Zugriff Unbefugter geschützt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet Organisationen zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen obliegt in der Regel dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Nachgewiesene Fachkunde in den Bereichen Datenschutzrecht und Datenschutzorganisation ist die Voraussetzung für die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten. Mit dem Übergang vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) in Verbindung mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zum 25.05.2018 ergeben sich zahlreiche neue Anforderungen an bestehende Datenschutzmanagementsysteme.  Unternehmen und Datenschutzverantwortliche sollten sich schon jetzt mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen und sich fragen: Was müssen wir tun? Welche Änderungen sind für uns relevant? Die DEKRA Akademie bietet eine Seminarreihe zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit an, um Sie optimal auf die gesetzlichen Änderungen vorzubereiten. Eine Personenzertifizierung zur 'Fachkraft für Datenschutz' ist optional möglich.

Datenschutzrecht im Überblick EU-Datenschutzgrundverordnung - Anwendungsbereich, Aufbau und Prinzipien der EU-DSGVO - Wesentliche Änderungen durch die EU-DSGVO - Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) Bundesdatenschutzgesetz (neu) - Anwendungsbereich, Aufbau des BDSG Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Wahrung der Rechte betroffener Personen Datenschutzrechtliche Maßnahmen, Pflichten und Konsequenzen

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie mit optionaler Personenzertifizierung zur 'Fachkraft für Datenschutz'

Zielgruppe: Betriebliche Datenschutzbeauftragte, angehende Datenschutzbeauftragte, Externe Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche im Informationssicherheitsbereich, Personalwesen sowie Betriebsräte

Voraussetzungen: Es sind keine persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Grundlage: EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DGSVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Sonstiges Merkmal
Datenschutzbeauftragte/r i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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