Inhalt
Gerade im digitalen Zeitalter müssen sich Organisationen verstärkt mit den Themen Datenschutz und Datensicherheit befassen, um die Interessen von Geschäftspartnern, Kunden und Mitarbeitern im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu wahren. Mit diesen Daten muss nicht nur sorgsam umgegangen werden, diese müssen auch vor dem Verlust und dem Zugriff Unbefugter geschützt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet Organisationen zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen obliegt in der Regel dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Nachgewiesene Fachkunde in den Bereichen Datenschutzrecht und Datenschutzorganisation ist die Voraussetzung für die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten. Mit dem Übergang vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) in Verbindung mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zum 25.05.2018 ergeben sich zahlreiche neue Anforderungen an bestehende Datenschutzmanagementsysteme. Unternehmen und Datenschutzverantwortliche sollten sich schon jetzt mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen und sich fragen: Was müssen wir tun? Welche Änderungen sind für uns relevant? Die DEKRA Akademie bietet eine Seminarreihe zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit an, um Sie optimal auf die gesetzlichen Änderungen vorzubereiten. Eine Personenzertifizierung zur 'Fachkraft für Datenschutz' ist optional möglich.
Datenschutzrecht im Überblick EU-Datenschutzgrundverordnung - Anwendungsbereich, Aufbau und Prinzipien der EU-DSGVO - Wesentliche Änderungen durch die EU-DSGVO - Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) Bundesdatenschutzgesetz (neu) - Anwendungsbereich, Aufbau des BDSG Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Wahrung der Rechte betroffener Personen Datenschutzrechtliche Maßnahmen, Pflichten und Konsequenzen
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie mit optionaler Personenzertifizierung zur 'Fachkraft für Datenschutz'
Zielgruppe: Betriebliche Datenschutzbeauftragte, angehende Datenschutzbeauftragte, Externe Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche im Informationssicherheitsbereich, Personalwesen sowie Betriebsräte
Voraussetzungen: Es sind keine persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Grundlage: EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DGSVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Sonstiges Merkmal
- Datenschutzbeauftragte/r i