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EU-Berufskraftfahrerweiterbildungen / Module (Modul 1-5)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG hat der Bundesrat am 07.07.2006 das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verabschiedet. Für alle, die gewerblich LKW oder Omnibus fahren, ist die Weiterbildung nunmehr verpflichtend.

Für KOM

Modul 1 - Eco-Training, Fahranalysen, Motorkennlinien, Hubraum, Drehmoment, Leistungsberechnungen
Modul 2 - Sozialvorschriften, Neues v. StVO und StVZO, Genehmigungsverfahren, Int. Verkehr, Haftung...
Modul 3 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit, Ladungssicherheit
Modul 4 - Markt und Image
Modul 5 - Fahrgastsicherheit und Gesundheit

Für LKW

Modul 1 - Eco-Training, Fahranalysen, Motorkennlinien, Hubraum, Drehmoment, Leistungsberechnungen
Modul 2 - Sozialvorschriften GüKG, Neues v. StVO und StVZO, Genehmigungsverfahren, Int. Verkehr, Güterhaftung nach CMR bzw. HGB
Modul 3 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit, Unfallstatistiken, Unfallforschung
Modul 4 - Schaltstelle Fahrer- Imageträger, Dienstleister, Profi
Modul 5 - Ladungssicherheit gem. EN und VDI 2700 ff

Abschluss
Berufskraftfahrer/in (Berufsausbildung) (Ausbildungsberuf, PrüfO vom 16.10.17) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
09.03.19 08:00 - 16:00 Uhr WE Wochenende
Sa.
89  Neuer Bahnhof 18
54528 Salmtal

EU-Berufskraftfahrerweiterbildung (Modul 5)

13.04.19 08:00 - 16:00 Uhr WE Wochenende
Sa.
s.o.
89  s.o.

EU-Berufskraftfahrerweiterbildung (Modul 5)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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