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Gabelstaplerausbildung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Ausbildung erfolgt nach den neuesten Ausbildungsrichtlinien der Berufsgenossenschaften, nach den Richtlinien der Großhandels- u. Lagergenossenschaft, sowie den Grundsätzen des Fachausschusses "Fördermittel und Lastaufnahmemittel" der BGZ. Als Grundlage dient die Unfallverhütungsvorschrift BGV D27 (UVV VBG 36), die BGG 925 (ZH 1/554), die VDI 3632, VDI 3313, sowie das Merkblatt "Der Gabelstaplerfahrer" der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie.

Inhalte Praxis

  • feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten
  • stabile Schwerpunktlage der Last
  • Absetzen und Aufnehmen von Lasten in der Höhe
  • Abfahrtskontrolle
  • Perfektionstraining

Inhalte Theorie

  • Frontstapler, Hubmaststapler, Seitenschubstapler, Mitgänger FFZ
  • Physikalische Grundbegriffe wie Hebelgesetz, Standsicherheit, Massenträgheit, Schwerpunkt
  • Maschinenelemente
  • Sicherheitseinrichtungen und Rückhaltesysteme
  • Tragfähigkeit und Tragfähigkeitsdiagramme
  • Kranfahrweise des Staplerführers
  • Prüfungen der Gabelstapler/Flurförderzeuge vor Arbeitsaufnahme
  • Kommissionieren, Regalsysteme, Bodenbelastung
Zertifikat
Gabelstaplerfahrer/in (Staplerschein) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
14.06.18 - 15.06.18 08:00 - 16:00 Uhr Ganztägig
Do. und Fr.
200  Neuer Bahnhof 18
54528 Salmtal

Nach Abschluss erhält jeder Teilnehmer einen Fahrausweis für Flurförderzeuge.

26.07.18 - 27.07.18 08:00 - 16:00 Uhr Ganztägig
Do. und Fr.
s.o.
200  s.o.

Nach Abschluss erhält jeder Teilnehmer einen Fahrausweis für Flurförderzeuge.

17.12.18 - 18.12.18 08:00 - 16:00 Uhr Ganztägig
Mo. und Di.
200  s.o.

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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