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Gut vorgesorgt mit Vollmachten und Verfügungen

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Vorsorgevortrag

Vortrag für alle, die ihre Betreuung und Versorgung im Krankheitsfall rechtzeitig regeln möchten

Gut vorgesorgt mit Vollmachten und Verfügungen

Für den Ernstfall vorsorgen

Ob bei Krankheit oder im Alter, gut versorgt möchte jeder sein. Doch damit das auch gewährleistet ist, sollte man bereits in gesunden Tagen Vorsorge treffen und sich frühzeitig mit seinen Wünschen und Bedürfnissen im Ernstfall auseinandersetzen. Mithilfe von Verfügungen und Vollmachten können medizinische, betreuende und finanzielle Regelungen im eigenen Sinne festgehalten werden.

Inhalte des Vortrags:

Die eigenen Interessen wahren: Vorsorgemöglichkeiten im Überblick

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Bereuungsverfügung - Wirkung, Inhalt, Form

Vorsorgeverfügung und Vollmachen - mögliche Regelungen im Alltag

Vermögensangelegenheiten rechtzeitig regeln

Erstellung, Aufbewahrung, Widerruf

Referent: Rechtsanwalt Herr Wolfgang Theissen vom Beratungsdienst Geld und Haushalt Berlin

bitte Anmelden, Anmeldeschluß 3. August 2018



Anmeldung ist erforderlich!

Zielgruppe: Ehrenamtliche, Frauen, Landfrauen, Landwirte, Winzer, Unternehmer, Männer, Senioren, Single

Ansprechpartner: Emilie Dietz 06303 808314, 017640252531

Kontakt: emmi-dietz@t-online.de

Referent/in: Rechtsanwalt Herr Wolfgang Theissen

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
09.08.18 19:30 - 21:00 Uhr Abends
Do.
kostenlos
Kein Eintritt
Spelzenhofstr. 27 a
67678 Mehlingen

max. 30 Teilnehmer

Protestantisches Gemeindehaus, neben der Kirche

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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