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Personalplanung und Personalentwicklung

Inhalt


  • Einführung in die Personalwirtschaft: Ziele und Aufgaben der Personalwirtschaft | Organisationsformen | Aufbauorganisation | Personalplanung: Bedarf, Beschaffung, Einsatz, Kosten und Entwicklung

  • Personalbeschaffung und Mitarbeiterauswahl: Grundlagen und Methoden der Personalbeschaffung | Personalauswahl | Testverfahren | Arbeitsvertrag | Einführung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter | Rechtliche Grundlagen

  • Personaleinsatzplanung: Aufgaben und Elemente der Personaleinsatzplanung | Informationsgrundlagen | Arbeitszeitmodelle | Rechtliche Grundlagen der Personaleinsatzplanung

  • Personalentwicklung: Grundlagen, Planung und Bereiche der Personalentwicklung | Gestaltung von Bildungsmaßnahmen | Methoden der Personalentwicklung | Erfolgskontrolle der Personalentwicklungsmaßnahmen | Rechtliche Aspekte der Personalentwicklung

  • Arbeitsrecht: Arbeitsgerichtsbarkeit | Sozialpartnerschaft | Kollektives Arbeitsrecht | Arbeitsvertragsrecht | Beendigung von Arbeitsverhältnissen | Arbeitssicherheitsgesetz | Sozialer Arbeitsschutz


Lernmethode
Sie qualifizieren sich mediengestützt auf unserer DAA-Internetplattform mit individueller Begleitung durch unsere Lernberater.

  • Agentur für Arbeit (SGB III) und Jobcenter (SGB II)

  • Deutsche Rentenversicherung

  • Berufsgenossenschaften

  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

  • Selbstzahlung mit individuellen Zahlungsbedingungen möglich


DAA-Prüfung

Dauer: Auf Anfrage

Voraussetzung: Die Teilnahme-Voraussetzungen werden vorab in einem Beratungsgespräch geklärt.

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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