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Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Kaufleute im Groß- und Außenhandel der Fachrichtung Großhandel beschäftigen sich vorwiegend mit dem Einkauf von Waren und deren Weiterverkauf an Handels-, Handwerks- und Industrieunternehmen. So ermitteln sie Bezugsquellen und den Bedarf an Waren, holen Angebote ein, vergleichen Konditionen und führen Einkaufsverhandlungen mit Lieferanten. Die Kunden werden von ihnen über die Eigenschaften der Waren beraten. Der Kaufmann im Groß- und Außenhandel/die Kauffrau im Groß- und Außenhandel kontrolliert nach dem Wareneingang die Rechnungen und Lieferpapiere und sorgt für ordnungsgemäße Lagerung und Vorbereitung und Durchführung der Warenauslieferung. Die Abwicklung von Kostenrechnungs- und Zahlungsvorgängen, Bearbeitung von Reklamationen und Organisation von Marketingmaßnahmen gehören ebenso zu den Aufgaben.

Beispielhafte Tätigkeitsfelder sind:


  • Einkauf und Verkauf

  • Werbung

  • Allgemeine Verwaltung und Organisation

  • betriebliches Rechnungswesen/Finanzbuchhaltung

  • Personalwesen

Weitere Informationen finden Sie unter Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel in BERUFENET.

  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter

  • Berufsgenossenschaften

  • Deutsche Rentenversicherung

  • Selbstzahler mit individuellen Zahlungsbedingungen

  • Kammerprüfung

    Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

    Voraussetzung: Schulabschluss und/oder abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, ggf. Eignungsüberprüfung vor Ort

    Abschluss
    Kaufmann/-frau - Groß- und Außenhandelsmanagement (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 01.08.20) i
    Sonstiges Merkmal
    Umschulung (PrüfO bundeseinheitlich) i

    Das Portal

    Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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    Frei für Bildung

    Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

    Zur Bildungsfreistellung

    Für Unternehmen

    Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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