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Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Einzelhandelskaufleute sind sowohl in Fachgeschäften als auch den Fachabteilungen von Warenhäusern tätig. Neben dem eigentlichen Verkauf ist die Beratung der Kunden bezüglich Produkteigenschaften sowie der Benutzung und Pflege eine der Hauptaufgaben. Der Kaufmann im Einzelhandel/die Kauffrau im Einzelhandel ist aber auch Hauptansprechpartner bei Reklamationen. Er/sie kümmert sich darüber hinaus um die Produktpräsentation wie auch Einkauf und Lagerverwaltung, Inventur und Preiskalkulation.

Schließlich gehören betriebswirtschaftliche Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen und die Mitwirkung bei der Sortimentsgestaltung oder Marketingaktionen zu ihren Aufgaben.

Beispielhafte Tätigkeitsfelder sind:


  • Einkauf und Verkauf

  • Kundenberatung

  • Reklamationsbearbeitung

  • Werbung

  • Allgemeine Verwaltung und Organisation

  • betriebliches Rechnungswesen/Finanzbuchhaltung

  • Personalwesen

Weitere Informationen finden Sie unter Kaufmann/-frau im Einzelhandel in BERUFENET.
  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter

  • Berufsgenossenschaften

  • Deutsche Rentenversicherung

  • Selbstzahler mit individuellen Zahlungsbedingungen

  • Kammerprüfung

    Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

    Voraussetzung: Schulabschluss und/oder abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, ggf. Eignungsüberprüfung vor Ort

    Abschluss
    Kaufmann/-frau - Einzelhandel (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 01.08.17) i
    Sonstiges Merkmal
    Umschulung (PrüfO bundeseinheitlich) i

    Das Portal

    Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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    Frei für Bildung

    Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

    Zur Bildungsfreistellung

    Für Unternehmen

    Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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