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Industriekaufmann/-frau - Vorbereitung auf die Externenprüfung

Inhalt

Der Lehrgang dient der Vorbereitung auf die Externenprüfung nach §45 Abs. 2 BBiG im Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau.

Die individuelle Vorbereitung auf die Abschlussprüfung wird nach einer ausführlichen persönlichen Bildungsberatung zusammengestellt und richtet sich nach den Vorkenntnissen. Durch den gezielten Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden werden Sie praxisnah auf die Prüfung vorbereitet.
Die durchschnittliche Vorbereitungszeit liegt erfahrungsgemäß zwischen 6 und 12 Monaten (bei Vollzeitteilnahme).

Die Ausbildungsinhalte richten sich nach dem Rahmenlehrplan des Berufsbildes.
z. B.:


  • Wirtschafts- und Sozialkunde (Volkswirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen, Arbeit-, sozial- und handelsrechtliche Rahmenbedingungen, Investitions- und Finanzierungsprozesse planen)

  • Geschäftsprozesse (Betriebliche Leistungserstellung, Beschaffungsprozesse und Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren, Geschäftsprozesse des Industriebetriebes, Personalwirtschaftliche Aufgaben)

  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Kosten- und Leistungsrechnung)


Förderungsmöglichkeiten durch: Agentur für Arbeit, Jobcenter , Rentenversicherungsträger, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD), Berufsgenossenschaft
Kammerprüfung

Dauer: Auf Anfrage

Voraussetzung: Einschlägige Berufserfahrung mit mindestens eineinhalbfacher Dauer der Regelausbildungszeit oder vergleichbare durch die prüfende Kammer anerkannte Voraussetzungen

Abschluss
Kaufmann/-frau - Industrie (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 12.03.24) i
Abschlussart
Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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