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Allgemeiner Integrationskurs (BAMF) - Wiederholerkurs

Inhalt

Wiederholungskurs umfasst 300 Unterrichtsstunden und hat zum Ziel, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu vermitteln.

Für Teilnehmer, die vom Bundesamt zur Wiederholung zugelassen wurden, ist die erneute Teilnehmer an der abschließenden Sprachprüfung DTZ nach Absolvieren der Wiederholungsstunden kostenfrei.

Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen.

Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.
Sonstige externe Prüfung

Dauer: Auf Anfrage

Voraussetzung: Wenn Sie im Sprachtest keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen konnten, können Sie einmalig bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses wiederholen und nochmals kostenlos am Sprachtest teilnehmen. Voraussetzung ist zudem, dass Sie regelmäßig a

Zertifikat
Leben in Deutschland (PrüfO 9.4.13, Teilprüfung für das "Zertifikat Integrationskurs") i
Förderungsart
Integrationskurs (allgemein) (Kostenübernahme durch das BAMF) i
Zielgruppe
Migranten/-innen (Teilnehmende)
Flüchtlinge (Teilnehmende)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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