Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 20.738 Weiterbildungskursen von 626 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Lebensmittelkontrolle - Risikobeurteilung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt bei den Bundesländern. Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach Art und Produktionsumfang des Betriebes, der Qualität der Eigenkontrolle, nach der Produkt- der Produktions- und Personalhygiene, der Qualifikation des Personals und nach Art und Anzahl der Verstöße des Betriebes gegen Rechtsvorschriften.
Die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels liegt beim Lebensmittelunternehmer. Er muss auf seiner Stufe die Sicherheit von Lebensmitteln gewährleisten. Hierzu sind entsprechende Voraussetzungen durch den Lebensmittelunternehmer zu schaffen.
Den Teilnehmern des Seminars werden Kenntnisse über die lebensmittelrechtlichen Mindestanforderungen und über das derzeitige Beurteilungssystem der amtlichen Lebensmittelüberwachung in leicht verständlicher Weise vermittelt.
Weiterhin wird auf die Möglichkeiten hinsichtlich der Veröffentlichung von Kontrollergebnissen hingewiesen.

Seminarinhalte/Schwerpunkte:
Hygienerechtliche Mindestanforderungen
Beurteilungssystem der amtlichen Lebensmittelkontrolle (Risikokategorien)
Information der Öffentlichkeit (Transparenzsystem)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
05.09.18 09:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mi.
149 
99EUR Sonderpreis für DEHOGA Mitglieder
John-F.-Kennedy-Str. 15
55543 Bad Kreuznach

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren