Inhalt
Die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt bei den Bundesländern. Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach Art und Produktionsumfang des Betriebes, der Qualität der Eigenkontrolle, nach der Produkt- der Produktions- und Personalhygiene, der Qualifikation des Personals und nach Art und Anzahl der Verstöße des Betriebes gegen Rechtsvorschriften.
Die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels liegt beim Lebensmittelunternehmer. Er muss auf seiner Stufe die Sicherheit von Lebensmitteln gewährleisten. Hierzu sind entsprechende Voraussetzungen durch den Lebensmittelunternehmer zu schaffen.
Den Teilnehmern des Seminars werden Kenntnisse über die lebensmittelrechtlichen Mindestanforderungen und über das derzeitige Beurteilungssystem der amtlichen Lebensmittelüberwachung in leicht verständlicher Weise vermittelt.
Weiterhin wird auf die Möglichkeiten hinsichtlich der Veröffentlichung von Kontrollergebnissen hingewiesen.
Seminarinhalte/Schwerpunkte:
Hygienerechtliche Mindestanforderungen
Beurteilungssystem der amtlichen Lebensmittelkontrolle (Risikokategorien)
Information der Öffentlichkeit (Transparenzsystem)