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HACCP-Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit und Dokumentationspflicht

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Eigenschaften und Zusammensetzung der Lebensmittels (riskante/haltbare Lebensmittel)
Ziel dieses Seminars ist es, ein vertiefendes Verständnis für die Themen Hygiene, Arbeitssicherheit und Dokumentationspflicht im Gastgewerbe zu vermitteln.
Mit diesem Seminar wird ein hoher Qualitätsstandard für die Betriebe sichergestellt und eignet sich sowohl für Betriebsinhaber, leitende Angestellte als auch Servicepersonal.

Inhalte:
Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung der Lebensmittel
Definition Rein/ Unrein, Personalhygiene, Betriebshygiene, Produkthygiene
Lebensmittelrecht (EU Recht, Nationales Recht, Unternehmerische Pflichten/ Haftung
Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit (Aufbau Eigenkontrollsystem/ HACCP/ Artikel5 VO (EG) 852/ 2004)
Havarieplan, Krisenmanagement: (Überlegungen zu möglichen Schadensfällen (Praxisbeispiel))
Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des Lebensmittels beim Umgang mit
Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
(Kontaminationsmöglichkeiten, Entsorgungsmanagement)
Reinigung und Desinfektion

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
21.11.18 09:30 - 17:00 Uhr Ganztägig
Mi.
149 
99EUR Sonderpreis für DEHOGA-Mitglieder
John-F.-Kennedy-Str. 15
55543 Bad Kreuznach

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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