Inhalt
Das Kapitel 1.3 von ADR / RID /IMDG sieht die Schulung der Mitarbeiter vor. Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und das Erreichen ihrer Ziele hängen in großem Maße davon ab, dass alle betroffenen Personen die vorhandenen Risiken kennen und die Vorschriften im Detail verstehen. Dies kann nur durch sorgfältig geplante und durchgeführte Schulungen aller am Gefahrguttransport beteiligten erreicht werden.
- Allgemeine Vorschriften - Allgemeine Gefahreneigenschaften von Lithium-Batterien - Dokumentation - Verpacken - Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung - Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Bei den Inhalten werden die Aufgaben des teilnehmenden Personenkreises berücksichtigt
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültig: 2 Jahre. Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern.
Zielgruppe: Alle Mitarbeiter*, die im Bereich am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind oder zukünftig diese Aufgaben wahrnehmen sollen. Speziell beim Transport von Lithium Batterien in Kleinmengen.
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Rechtliche Grundlage: ADR 1.3; IMDG 1.3; ICAO und IATA-DGR
Terminoption: auf Anfrage