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Gabelstapler bedienen - Ausbildung für Fahrpersonal Stufe 1 (2 Tage)

Inhalt

Zielgruppe: Alle Personen, die mit einem Gabelstapler arbeiten oder arbeiten möchten

Voraussetzungen: - Mindestalter 18 Jahre - Körperliche und geistige Eignung - Aktuelle Fahrerfahrung und Praxisanwendung

Grundlage:- DGUV Vorschrift 68 - DGUV Grundsatz 308-001

Eine hohe Anzahl von Arbeitsunfällen mit Gabelstaplern und die steigende Geschwindigkeit der Warenbewegungen fordern optimal ausgebildetes Personal. DEKRA Akademie vermittelt Ihnen praxisorientiert alle erforderlichen Kenntnisse für die sichere Bedienung von Gabelstaplern im Arbeitsalltag.

Theorie und theoretische Prüfung (10 UE) - Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen - Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten, Antriebsarten - Standsicherheit - Betrieb allgemein, Regelmäßige Prüfung - Umgang mit Last, Sondereinsätze - Verkehrsregeln / Verkehrswege, Praktisch Vorführungen am Gabelstapler - Theoretische Prüfung Praxis und praktische Prüfung (10 UE) - Fahrübungen - Praktische Prüfung

Mindestteilnehmerzahl: 10

Zertifikat
Gabelstaplerfahrer/in (Staplerschein) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
11.11.24 - 12.11.24
Mo. und Di.
321  Rudolf-Diesel-Str. 4
56070 Koblenz

max. 12 Teilnehmer

Kursort: DEKRA Akademie GmbH Koblenz
Terminhinweis:
2 Tage
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

16.12.24 - 17.12.24
Mo. und Di.
s.o.
321  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Kursort: DEKRA Akademie GmbH Koblenz
Terminhinweis:
2 Tage
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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