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Flurgesteuerte Hallenkrane bedienen - Unterweisung für Kranführer/-innen

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Flurgesteuerte Brücken- und Hallenkrane sind in unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer* eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.

  • Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft - Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln - Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen - Persönliche Schutzausrüstungen - Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen - Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung - Anforderungen an die Kranabnahme/Kranprüfung - Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben - Verhalten bei Störungen - Praktische Übungen - Theorieprüfung und praktischer Einzeltest

Abschluss: Krantyp- und personenbezogener "Kranführerausweis" mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch).

Gültigkeit: Der personenbezogene Kranführerausweis gilt unbefristet.

Zielgruppe: Alle Personen, die flurgesteuerte Hallenkrane bedienen oder bedienen werden.

Voraussetzungen: Erfahrung in der Kranbedienung, Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen) und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Grundlage(n): DGUV Vorschrift 52 (BGV D6), DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921), DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Zertifikat
Kranführer/in i

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Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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