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Fachkraft für Lagerlogistik (IHK) - Umschulung

Inhalt

Die Anforderungen des Marktes an qualifizierte Personaldienstleistung bedingen eine fundierte Grund- und Weiterbildung. Fachkräften bieten sich gute Berufsaussichten und attraktive Arbeitsplätze. Infolge der Globalisierung werden zunehmend immer weiter steigende Warenmengen und deren Transport zukünftig erwartet. In diesem Bereich werden grundlegende Qualifikationen vorausgesetzt, um dem stetigen Wandel, dem Einsatz neuer Techniken und zeitgemäßer Technologien gerecht zu werden. Fachkräfte für Lagerlogistik sind in Industrie-, Handels- und Speditionsbetrieben sowie bei weiteren logistischen Dienstleistern tätig. Die Arbeitsaufgaben umfassen alle Tätigkeiten der Lagerlogistik.

  • Berufsbild und Organisation -WISO, Arbeits- und Umweltschutz -IT und Kommunikation -Fachrechnen -Güter annehmen und kontrollieren -Güter lagern -Güter bearbeiten -Güter im Betrieb transportieren -Güter kommissionieren -Güter verpacken -Touren planen -Güter verladen -Güter versenden -Logistische Prozesse optimieren -Güter beschaffen -Kennzahlen ermitteln und auswerten -Lernfeldübergreifende Praxisausbildung -Prüfungsvorbereitung

Abschluss: Berufsabschluss "Fachkraft für Lagerlogistik" mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer; Personenbezogener "Fahrausweis für Flurförderzeuge" (DEKRA) mit interner Prüfung der DEKRA Akademie (schriftlich, praktisch).

Gültig:

Zielgruppe: Personen, die im Bereich der Lagerlogistik eine berufliche Zukunft und einen anerkannten Berufsabschluss anstreben.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Hauptschul- oder vergleichbarer Abschluss, Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung, ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.

Rechtliche Grundlage: Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist* und Fachkraft für Lagerlogistik vom 26.07.2004 sowie BBIG Kapitel 3 Berufliche Umschulung § 58 ff.

Mindestteilnehmerzahl: 5
Terminoption: auf Anfrage

Abschluss
Fachkraft - Lagerlogistik (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 26.07.04) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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