Inhalt
Zielgruppe: Personen aus Unternehmen die im Nebengewerbe festgelegte elektrische Betriebsmittel anschließen, warten oder installieren sollen.
Voraussetzungen: - Mindestalter 18 Jahre - Gesundheitliche Eignung für handwerkliche Tätigkeiten - Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit
Grundlage:- § 5 Handwerksordnung - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 303-001
Kursziel: Zertifikat „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ der DEKRA Akademie
Gültigkeit:Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet.
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten werden immer für die Fertigstellung einer Arbeit elektrotechnische Tätigkeiten benötigt. Bei Montage- oder Reparaturarbeiten werden z.B. festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten von Nichtelektrikern ausgeführt. Die DEKRA Akademie vermittelt Ihnen hierfür die erforderlichen Kenntnisse, welche Sie später für Ihre Tätigkeit benötigen.
Theorie: (40 UE) 1. Grundlagen der Elektrotechnik - Elektrische Größen, ohmsches Gesetz, Gleich-, Wechsel-, Drehstrom, Magnetismus, Induktion - Wirkungen des elektrischen Stromes, Sicherheitsregeln, Erste Hilfe und Unfallmeldung 2. Arbeitsschutz - Unfallverhütung bei Arbeiten an Betriebsmitteln, Persönliche Schutzausrüstungen - Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren von unter Spannung stehender Teile - Gerätesicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften 3. Fachspezifische Inhalte - Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen - Leitungen und Kabel, deren Kennzeichnung, Auswahl und Verarbeitung Praxis: (36 UE) Übungen im Arbeits- oder Aufgabenbereich - Prüfung der Schutzmaßnahmen, Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln - Abgrenzung der selbstständig durchzuführenden und der nicht erlaubten Arbeiten - Praktische Übungen an den in Frage kommenden Betriebsmitteln Prüfung: (4 UE) Schriftliche und praktische Prüfung
Mindestteilnehmerzahl: 5
- Zertifikat
- Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)