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Sachkundelehrgang Pflanzenschutz Weinbau

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Ansprechpartner:
Dr. Josef Eichhorn, Tel.: 06321/671-365, Fax: 06321/671-387, E-Mail: Josef.Eichhorn@dlr.rlp.de
Inhalt:
Das DLR Rheinpfalz in Neustadt/Wstr. bietet ab 21.Oktober 2019 einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde im Pflanzenschutz an, ausgerichtet auf den Weinbau.
Der Lehrgang verteilt sich über 3 Wochen. In der 1. Woche sind 2 ganztägige Lehrgangstage Unterricht am DLR Rheinpfalz (Mo., den 21.10.19 und Di., den 22.10.19, Beginn jeweils ab 9.00 Uhr). In der 2. Woche findet am Di., den 29.10.19 bei der DEULA Bad Kreuznach ganztags die Gerätetechnische Unterweisung statt (Beginn um 9.00 Uhr). Der Prüfungstag ist am Freitag, den 08.11.19 am DLR Rheinpfalz. Die Prüfung dauert je Teilnehmer ca. 2 Stunden. Am 21.10.19 wird ein verbindlicher individueller Prüfungsplan für die 3 Prüfungsstationen Theorie schriftlich, Theorie mündlich und Praxis vereinbart.
Durch das Ablegen der Prüfung wird ein Zeugnis erworben, das die Grundlage für die Antragstellung auf den Sachkundenachweis im Pflanzenschutz bildet, der zur beruflichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und dem Einkauf derselben berechtigt. (Jedoch NICHT zum Verkauf von Pflanzenschutzmitteln.)
Die Gebühren insgesamt liegen bei EUR 185.- pro Teilnehmer (Lehrgang: EUR 60.-; DEULA: EUR 60.-; Prüfungs- und Zeugnisgebühr: EUR 65.-). Es besteht auch die Möglichkeit, nur die Prüfung abzulegen (ohne Unterrichtsbesuch), dann belaufen sich die Kosten auf EUR 65.- pro Person.
Bei Interesse an diesem Lehrgang können Sie sich durch obige Online-Anmeldung unverbindlich einen Platz reservieren. Alle Personen, die unverbindlich ihr Interesse bekundet haben, erhalten postalisch zeitnah Unterlagen für die VERBINDLICHE Anmeldung.

Sonstiges Merkmal
Sachkundenachweis

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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