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Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in

Fernlehrgang zur*m Zahnmedizinischen Verwaltungsassistent*in (ZMV)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum/zur zahnmedizinischen Verwaltungsassistent/in (ZMV) gemäß Fortbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Brandenburg vom 24.02.2017

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor der Landeszahnärztekammer Brandenburg

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Berufsausbildung als Zahnarzthelfer/in, ZFA, stomatologische Schwester, Arzthelfer/in, MFA oder gleichwertiger Abschluss und mindestens 1-jährige Berufstätigkeit, aktueller Nachweis über Erste Hilfe | technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
im Einzelnen siehe § 2 der Fortbildungsordnung

Lehrgangsinhalte:
Ausbildungswesen, Fortbildung, Pädagogik - Informations- und Kommunikationstechnologie - Kommunikation, Rhetorik, Psychologie - Rechtskunde - Praxisorganisation, Praxismanagement, Qualitätsmanagement - Wirtschaftskunde - Abrechnungswesen

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 11 Monat, gesamt 378 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 3 Präsenzphasen, insgesamt 15 Tage inkl. Prüfung

  • Nah-Unterricht: 138 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5110117

Die Landeszahnärztekammer Brandenburg erhebt die Prüfungsgebühr.

Abschluss
Assistent/in - Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV) (nach §54 BBiG, Regelung der (Landes-) Zahnärztekammern) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 3000 
10 Raten zu 269 EUR, Prüfungskosten: 310 EUR
Fernunterricht

11 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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