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Wein- und Genussexperte (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die Zertifikatsprüfung Wein- und Genussexperte der IHK Koblenz

Abschluss: Zertifikatsprüfung zum Wein- und Genussexperten der IHK Koblenz

Teilnahmevoraussetzungen:
mindestens Realschulabschluss, berufliche Vorerfahrungen im kaufmännischen, gastronomischen oder lehrenden Bereich sind von Vorteil, für die Nutzung des Online-Campus wird ein PC mit Internetanschluss benötigt

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Weinkunde - Europäisches und Deutsches Weinrecht - Internationale Wein Welt - Allgemeine Getränkekunde - Allgemeine Lebensmittel- und Genussmittelkunde - Kombination von Genussmitteln und Getränken (Foodpairing) - Eventmanagement - Existenzgründung - Service - Moderation/Beratung

- Lehrgangsmaterial:

15 Lehrbriefe, 1 Begleitheft, 1 Handbuch, 1 Fallstudienheft, 1 Video, 1 WBT

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 439 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 15 Lehrbriefe, 1 Begleitheft, 1 Handbuch, 1 Fallstudienheft, 1 Video, 1 WBT

Begleitender Unterricht: 1 Webinar (3 UStd.), 2 Seminare bei der Deutschen Weinschule (DWS) in Koblenz: 1 zweitägiges Seminar (16 Std.) und ein dreitägiges Seminar (24 Std.), ein weiteres, kostenpflichtiges Seminar kann belegt werden, Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen

  • Nah-Unterricht: 43 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5105517

Zertifikat
Wein- und Genussexperte/-in
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2701 
12 Raten zu 208.00 EUR - Prüfungskosten: 125.00 EUR - sonstige Kosten: 80.00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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