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Waldtherapie bei psychischen und psychosomatischen Störungen mit Abschluss Waldtherapeut/-in (SRH)

Waldtherapie bei psychischen und psychosomatischen Störungenmit Abschluss Waldtherapeut/-in (SRH)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten um Waldtherapie im Rahmen einer Heilbehandlung von Patienten mit psychischen und psychsomatischen Beschwerden ergänzend einzusetzen

Abschluss: Hochschulzertifikatsprüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss oder qualifizierte Berufstätigkeit auf Basis einer abgeschlossenen Berufsausbildung sowie medizinische und/oder psychologische Vorkenntnisse wie z. B. Ärzte, Psychologen, Krankenpfleger, Physiotherapeuten
technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Studien- und Prüfungsordnung zu den Zertifikatskursen vom 01.07.2017

Lehrgangsinhalte:
Forstwirtschaft und Waldpädagogik - Grundlagen der Gesundheitspsychologie - Einführung in die Präventions- und Interventionsmethoden - Klinische Psychologie und Psychotherapie

- Lehrgangsmaterial:

4 Module (6 Studienbriefe, 3 Fachbücher)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 7 Monate, gesamt 512 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 17 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 Module (6 Studienbriefe, 3 Fachbücher)

Begleitender Unterricht: von insgesamt 60 Unterrichtsstunden in Rottenburg (Waldtage) sowie 15 Online-Seminare von insgesamt 45 Unterrichtsstunden

  • Nah-Unterricht: 75 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 287117

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Hochschulzertifikat
Waldtherapeut/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3850 
7 Raten zu 550.00 EUR
Fernunterricht

7 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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