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Sachverständige/r für Immobilienbewertung - Stufe I

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten um Immobilienobjekte einfacher bis mittlerer Schwierigkeit zu bewerten und dazu Verkehrswertgutachten anzufertigen und zu plausibilisieren

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
akademischer Abschluss in einer technischen oder kaufmännischen Fachrichtung oder einschlägiger Berufsabschluss und mehrjährige Berufserfahrung in der Bau- oder Immobilienwirtschaft; technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen des Sachverständigenwesens - Normierte Bewertungsverfahren - Wertermittlung und Baukostenplanung - Beleihungswertermittlung - Methodische Hinweise zur Erarbeitung eines Gutachtens - Aufbau und Inhalt von Gutachten - Training zur Verkehrswertermittlung

- Lehrgangsmaterial:

6 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 7 Monate, gesamt 361 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 6 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ein 2-tägiges Seminar (20 Unterrichtsstunden ) in Dresden; zusätzliche Seminare werden kostenpflichtig angeboten, Näheres dazu beim Institut

  • Nah-Unterricht: 20 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7310616

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Abschlussart
Sachverständige/r i
Sonstiges Merkmal
Immobilienbewerter/in [privatrechtlich] i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 2100 
7 Raten zu 300 EUR
Fernunterricht

7 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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